WER WIR SIND

SPORTFIVE ist eine der führenden globalen Sportbusiness-Agenturen mit über 1.000 Mitarbeitenden weltweit. Als Gesamtvermarktungspartner von 17 Profi-Fußballvereinen in Deutschland und Partner von über 70 europäischen Fußballclubs sind wir Marktführer in Europa. Neben Fußball gehören zahlreiche weitere Sportarten wie Handball, Basketball und Wintersport, aber auch Golf, American Football, Formel 1 und Esports zu unserem Portfolio. Innerhalb des Sports kreieren wir durch authentische, individuelle Partnerschaften emotionale Kommunikationsplattformen für Marken.

Eine unserer Stärken ist die Personalgestellung von Eventmitarbeitenden für namhafte Kunden.

Wir bieten zahlreiche attraktive Nebenjobs in verschiedensten Bereichen. Von Promotion-Aktionen über Hostess-Einsätze in der Fußball-Bundesliga bis hin zu Service- oder Bar-Jobs bei Events. Wir haben für jeden etwas Interessantes dabei! Du wirst bei uns top vorbereitet, überdurchschnittlich bezahlt und erhältst dein Geld schneller als bei jeder anderen Agentur.

In diesem Bereich findest du alles Wissenswerte rund um die Zusammenarbeit mit uns.

Dein Talent Support

Die Welt der Bewerber

In diesem Bereich findest du alle wichtigen Informationen rund um die Zusammenarbeit, die möglichen Beschäftigungsarten und alle relevanten organisatorischen Rahmenbedingungen.

Wir beantworten dir häufig gestellte Fragen und geben dir einen umfassenden Überblick, damit du genau weißt, was du für deinen Einsatz bei uns beachten solltest – von den ersten Schritten über Vertragsdetails bis hin zu deiner Profilaktivierung.

Um für uns arbeiten zu können, musst du einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen. Dies ist der Fall, sofern einer der folgenden Beschäftigungsstatus auf dich zutrifft:

  • Schüler, Schülerin

  • Student, Studentin

  • Vollzeitbeschäftigte

  • Teilzeitbeschäftigte

  • Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres

  • Absolvierende des Bundesfreiwilligendienstes

  • Auszubildende

  • Hausfrauen, Hausmänner

  • Rentner, Rentnerin

  • Hauptberuflich Selbstständige

  • Freiberufler

Solltest du nicht EU - Bürger sein, benötigen wir von dir außerdem eine gültige Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis. 

Generell solltest du auf ein gepflegtes Erscheinungsbild achten, teamfähig, stets pünktlich und zuverlässig sein. Ohne dich geht nichts, das wissen wir. Wir möchten uns aber auch gegenseitig aufeinander verlassen können.

Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass du fließend Deutsch sprichst. Bei ausgewählten Jobs ist es auch notwendig, gute Englisch-Kenntnisse zu haben, zum Beispiel als Messe-Host oder -Hostess.

Sollte keiner der oben aufgeführten Beschäftigungsstatus auf dich zutreffen, können wir dazu gern nochmal in den Austausch gehen und klären, ob du über die kurzfristige Beschäftigung arbeiten darfst.

Dein Talent Support 

Wir können dir einen befristeten Jahresvertrag über die kurzfristige Beschäftigung anbieten. Die kurzfristige Beschäftigung - auch als 70-Tage-Regelung bekannt - erlaubt es dir, innerhalb eines Kalenderjahres bis zu 70 Tage sozialversicherungsfrei zu arbeiten.

Folgende Vorteile bringt das für dich:

  • Du zahlst keine Sozialversicherung. Die 4 Säulen der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung), die bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vom Arbeitnehmer zu zahlen sind, werden dir also nicht vom Lohn abgezogen.

  • Wichtig: Die kurzfristige Beschäftigung ist lohnsteuerpflichtig. Du hinterlegst in deinem Profil ganz einfach selbst, ob wir dein Haupt- oder Nebenarbeitgeber sind. 

  • Im Gegensatz zu einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, also einem Minijob, ist bei der kurzfristigen Beschäftigung kein Einkommenslimit in Höhe von 556 Euro gegeben. Es ist also möglich, auch mehr als 556 Euro sozialversicherungsfrei zu verdienen, sofern die 70 Tage im Kalenderjahr nicht überschritten werden. 

  • Im Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen darfst du hier selbst entscheiden, ob, wann und wie oft du arbeiten möchtest. Du bist nicht dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Stunden in der Woche oder im Monat zu arbeiten. 

Die Vorteile der kurzfristigen Beschäftigung sind, dass du sozialversicherungsfrei arbeiten kannst. Es fällt also lediglich Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer an. Die sozialversicherungsrechtlichen Abgaben wie Krankenversicherung, Arbeitslosengeld und Rentenversicherung entfallen bei der kurzfristigen Beschäftigung.

Im Gegensatz zu geringfügig entlohnten Tätigkeiten (also Minijobs) bieten wir dir mit der kurzfristigen Beschäftigung die Möglichkeit, auch mehr als 556 Euro im Monat sozialversicherungsfrei zu verdienen, vorausgesetzt du überschreitest die 70 Tage im Kalenderjahr nicht. 

Ein weiterer Vorteil ist, dass du flexibel arbeiten kannst. Wenn du beispielsweise deine Prüfungsphase hast, kannst du dich ganz auf die Uni und die bevorstehenden Prüfungen konzentrieren. Dafür kannst du dann ganz entspannt während deiner Semesterferien für uns arbeiten und dein Sparschwein für den nächsten Urlaub füllen. 

Solltest du beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet sein und Leistungen beziehen oder beantragt haben (wie bspw. Arbeitslosengeld I oder II), können wir dich leider nicht über die kurzfristige Beschäftigung anstellen. Grund dafür ist, dass die kurzfristige Beschäftigung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist und du dementsprechend einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen musst. Bitte beachte, dass es unwahrscheinlich ist, dass du Leistungen vom Amt zugesprochen bekommst, während du bei uns im Rahmen eines Jahresvertrags über kurzfristige Beschäftigung angestellt bist.

Wir legen Wert darauf, dass deine Bezahlung überdurchschnittlich gut ist.

Deutschlandweit werden alle Jobs mit mindestens 13,50€ pro Stunde vergütet. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt und auch Pausenzeiten werden vergütet.

Je nach Einsatz, Aufgabenbereich und/oder Region variiert der Stundenlohn. Wie viel du bei einem Job verdienen kannst, erfährst du bereits in der Beschreibung des Jobangebotes.

Als deutscher Staatsbürger, Staatsbürgerin oder Bürger, Bürgerin der Europäischen Union hast du aufgrund der Freizügigkeit uneingeschränkten Zugriff auf den deutschen Arbeitsmarkt. Solltest du nicht zu diesen Gruppen gehören, benötigen wir von dir sowohl eine Aufenthalts- als auch Arbeitserlaubnis.

WICHTIG: Ob und in welchem Ausmaß eine Erwerbstätigkeit in Deutschland als Nicht-EU-Bürger gestattet ist, ist explizit in dem Zusatzblatt deines Aufenthaltstitels festgehalten. Bitte lies dir die individuellen Bestimmungen deiner Arbeitserlaubnis aufmerksam durch. Es ist extrem wichtig, dass du dich an diese Vorgaben hältst. Im Falle einer Prüfung können für dich Bußgelder anfallen sowie allgemeine Konsequenzen bezüglich deines Aufenthaltstitels folgen. 

Bei Fragen zu deiner Arbeitserlaubnis wäre es ratsam, deine zuständige Ausländerbehörde aufzusuchen. Diese können dich über deine Rechte informieren und dir bei deinen Anliegen behilflich sein. 

Sobald du deine Arbeitserlaubnis hast, kannst du diese über den Link, den wir dir zusenden, hochladen. 
Wie du deine Dokumente hochlädst, haben wir in "Wie kann ich meine Unterlagen hochladen?" erklärt. 

Wenn du uns vor Unterschreiben deines Vertrages und deiner ersten Einsätze persönlich kennenlernen willst, hast du die Möglichkeit einen kurzen Interviewtermin mit einem unserer HR-Manager zu vereinbaren und ggf. offene Fragen zu klären.

Schreib uns hierzu gerne ein Ticket an [email protected] oder teile dies deinem HR-Manager mit, solltet ihr bereits im Austausch sein.

Anschließend bekommst du einen Link zugeschickt und kannst dir einen Termin buchen. Sobald du dir einen Termin ausgesucht hast, erhältst du eine Bestätigungsmail mit weiteren Informationen wie bspw. dem Microsoft Teams Link.

Dir ist etwas dazwischengekommen, du bist krank oder du kannst dich schlicht und einfach nicht zum Interview über den von uns versendeten Link anmelden?

Melde dich gern über [email protected] und unsere Talentrecruiter werden dir schnellstmöglich eine neue Terminauswahl zukommen lassen. 

Wie bei jedem Arbeitgeber gehst du auch bei uns ein Vertragsverhältnis ein. Der Arbeitsvertrag wird dir mit Hilfe des Onlinedienstes „DocuSign“ per Mail zugesendet. Zu jeder Zeit und an jedem Ort, sofern eine Internetverbindung besteht, hast du dann Zugriff auf deine Vertragsdaten.

Über das System DocuSign kannst du den Vertrag ganz bequem über das Smartphone, Tablet oder den PC unterschreiben. Dieser wird im Anschluss automatisch an uns übermittelt und von unseren Mitarbeitern bearbeitet. Eine App oder anderweitige Anmeldungen über DocuSign sind nicht notwendig.

Du hast deine Dokumente hochgeladen und hast bislang noch keinen Vertrag erhalten? Du bist bereits Mitarbeitender oder Mitarbeitende und Teil unseres Teams, deine 2 Monatspause ist vorüber und dir liegt noch kein neuer Arbeitsvertrag vor?

Dann schaue bitte zunächst in deinem Spam-Ordner nach. Wenn du dein komplettes Postfach auf den Kopf gestellt hast und nichts finden konntest, schreibe uns eine E-Mail an [email protected]. Unsere Angestellten werden den Sachverhalt prüfen und sich schnellstmöglich bei dir melden.

Du hast uns deinen Jahresvertrag unterschrieben zurück gesendet?! Dann erhältst Du anschließend eine E-Mail von uns mit einem Link um dein Passwort zu setzen.

Anschließend kannst du dich mit deinen Login-Daten (Mailadresse + Passwort) unter eventjobs.sportifve.de/login anmelden und erhältst viele tolle und spannende Jobangebote in deiner Region.

Die Welt der Talents

In diesem Bereich findest du alle Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Jobs, die Anforderungen an dein Profil und die verschiedenen Aufgabenbereiche, in denen du eingesetzt werden kannst. Außerdem erklären wir dir, was im Falle von Absagen, kurzfristigen Änderungen oder einer Kündigung zu beachten ist.

Wir geben dir hilfreiche Hinweise, wie du dich zuverlässig in unser System einträgst, wie die Einsatzplanung funktioniert und was wir in der Zusammenarbeit voneinander erwarten.

Aktuelle Jobangebote in deiner Region und Umgebung findest du jederzeit in unserem Jobportal auf https://eventjobs.sportfive.de/login. Logge dich im System ein und bewirb dich direkt auf Jobs deiner Wahl. Ganz bequem und einfach, indem du unter dem passenden Angeboten deine Verfügbarkeit durch ein Häkchen bestätigst. Je nach Jobangebot, hast du eine Auswahl an verschiedenen Schichten und Positionen.

Zusätzlich senden wir dir bei aktuellen Anlässen oder kurzfristigen Aktionen Jobangebote per E-Mail oder per WhatsApp zu.

Du bist noch nicht Teil unseres Teams und möchtest Jobangebote erhalten? Dann gehe noch heute auf  https://sportfive.de/eventjobs und fülle das Bewerbungsformular aus. Unsere Angestellten werden sich anschließend schnellstmöglich mit dir in Verbindung setzen.

Generell werden dir auf unserer Plattform alle offenen Jobs in deiner Region und Umgebung angeboten. Die Chance auf Jobangebote in anderen Städten oder spezielle Anfragen, für die beispielsweise besondere Fähigkeiten vorausgesetzt werden, erhöhst Du, in dem du dein Profil immer aktuell hältst und an unseren Schulungen teilnimmst.

Aktualisiere auf https://eventjobs.sportfive.de/login  dein Profil und gib deine Verfügbarkeiten an.

Nachdem wir dich für einen Job verbindlich gebucht und fest eingeplant haben, stellen wir dir alle Einsatzinformationen in einem Briefing zur Verfügung. Bei Jobbestätigung bekommst du von uns eine Email mit einem Link über den du das Briefing im Jobportal (in der Spalte „Aktive Jobs“) einsehen kannst. Logge dich hierfür ein unter eventjobs.sportifve.de/login

Das Briefing beinhaltet neben der Aufgabenbeschreibung auch generelle Einsatzinformationen wie z.B. Einsatzort, Ansprechpartner, Datum und Uhrzeit sowie zusätzliche Hinweise wie z.B. Kleidung, Verpflegung, etc.. Bitte lies dir alles vor deinem Einsatz genau durch und melde dich bei Rückfragen bei dem verantwortlichen Projektleiter.

Zusätzlich zum schriftlichen Briefing, erfolgt in allen Fällen eine detaillierte Einweisung durch deinen Ansprechpartner am Einsatztag vor Ort. Solltest du mal eine Aktion eigenständig durchführen, weisen wir dich telefonisch ein.

Um dir passende Jobangebote unterbreiten zu können, benötigen wir deine aktuellsten Daten. Bitte halte dein Profil daher immer aktuell!

Rufe dazu unsere Website https://eventjobs.sportfive.de/login auf und logge dich ein.

Du kannst sowohl abrechnungsrelevante Informationen (z.B. IBAN, BIC, SV-Nummer, Steuer-ID oder Steuerklasse) direkt hinterlegen als auch personenbezogene Details, wie deine Adresse oder dein Profilbild, ändern.

Es ist enorm wichtig, dass jede Angabe in deinem Profil jederzeit aktuell ist.

Als Beispiel:

Sollte sich dein Beschäftigungsverhältnis (dein Status) von Student oder Studentin zu vollzeit-/ teilzeitbeschäftigt ändern, ist dies auch in deinem Profil unter "Beschäftigungsstatus" zu aktualisieren. Dabei musst du immer beachten, ob deine Steuerklasse in diesem Fall ebenfalls angepasst werden muss.

Solltest du Student, Studentin oder Schüler, Schülerin sein, benötigen wir stets deine aktuelle Immatrikulations- bzw. Schulbescheinigung für das aktuelle Semester bzw. Schuljahr. Vier Wochen vor dem Ablauf der Dokumente bekommst du einen Reminder per Email zugeschickt, um die neuen Unterlagen über einen Uploadlink hochladen zu können.

Alle wichtigen Informationen (z.B. Kleidung, Ort, Zeit, Vergütung) entnimmst du deinen Einsatzinformationen und dem Briefing. Hast du weitere Fragen, die über die Informationen in den Briefings hinaus gehen, melde dich bitte telefonisch oder über den Teamhero In-App-Chat direkt bei deiner zuständigen Projektleitung. Die Kontaktinformationen entnimmst du dem Briefing. 

Zusätzlich zum schriftlichen Briefing erfolgt, in fast allen Fällen, eine detaillierte Einweisung durch deinen Ansprechpartner vor Ort. Solltest du mal eine Aktion eigenständig durchführen, weisen wir dich telefonisch ein.

Für einige spezielle Jobs, gibt es vor dem Einsatz gesonderte Schulungen in denen du auf deine Tätigkeiten vorbereitet wirst. Sollte eine Schulung für den Einsatz notwendig sein, weisen wir natürlich im Jobangebot darauf hin.

Bei all unseren Jobs gilt die gesetzlich vorgeschriebene Pausenregelung. Im Arbeitszeitgesetz verankert sind Ruhepausen ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden vorgeschrieben.

"Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden." 

Die Pausenzeiten können erweitert, jedoch in keinem Fall verkürzt oder gar gestrichen werden. Unabhängig davon, wird dir die Pausenzeit bei unseren Jobs als Arbeitszeit vergütet. Das heißt, dass du keine Lohnabzüge aufgrund einer Pause hast und du durchgängig ab Check-In bis zum Check-Out bezahlt wirst.

Bei unseren Jobs setzen wir in der Regel Talents aus der jeweiligen Region ein, weshalb grundsätzlich keine Fahrtkosten von uns übernommen werden. In Ausnahmefällen (z.B. bei abgelegenen Aktionsorten, die nicht gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind) sind Sonderabsprachen mit unseren Projektleitern und Projektleiterinnen möglich. Wenn du Fragen zu Fahrtkosten haben solltest, wende dich direkt an die für den Job zuständige Projektleitung.

Da wir bei unseren Jobs vorzugsweise Talents aus der jeweiligen Region einsetzen, werden von uns keine Übernachtungskosten übernommen. Die Ausnahme bestätigt jedoch wie so oft die Regel und so können z.B. bei einer Roadshow in verschiedenen Städten unter Sonderabsprachen mit unseren Projektleitern Übernachtungskosten übernommen werden.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten des "Check-In" und "Check-Out". Wir bieten dir in unserem System online die Möglichkeit dich selbst über dein Smartphone oder Tablet einzuchecken und auch das Einsatzende über den Check-Out zu dokumentieren. Dafür loggst du dich im System  eventjobs.sportifve.de/login ein, wählst den Einsatz aus und dann kannst du unter den Einsatzinformationen eine Zeiterfassung starten. Dies ist aber nicht bei allen Projekten möglich.

Ebenfalls kann die Erfassung deiner Einsatzzeit online in unserem System durch den Projekt- oder dem Teamleiter erfolgen.

Sollte es kein Netz und auch kein W-Lan am Einsatzort geben und damit nicht möglich sein, auf das System zuzugreifen, ist natürlich eine schriftliche Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden ebenfalls möglich.

Bitte bestätige die erfasste Zeit im System oder handschriftlich immer mit deiner Unterschrift.

Wenn uns Unterlagen von dir fehlen, lassen wir dich das schnell wissen. 

Du findest auf deinem Dashboard eine Info, falls uns Unterlagen fehlen und/oder erhältst zusätzlich von uns per Email einen Link, über den du die fehlenden Dokumente hochladen kannst. 

Sobald du deine Unterlagen hochgeladen hast, liegen diese uns zur Sichtung und Prüfung vor. Sollten hierbei Unstimmigkeiten auftreten oder noch weitere Dokumente fehlen, melden wir uns umgehend bei Dir.

Sofern du alles hochgeladen hast und keine weitere Meldung mehr von uns kommt, hat alles geklappt.

Wir bedauern es sehr, wenn du dich dafür entscheidest, bei uns zu kündigen, wünschen dir aber für deine weitere Zukunft alles Gute.
Alles, was wir benötigen, ist eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigungsfrist entnimmst Du dem Vertrag. Diese beläuft sich auf 14 Arbeitstage während der viermonatigen Probezeit und vier Wochen außerhalb der Probezeit. 

Bitte sende uns deine Kündigung per E-Mail via [email protected] zu. Telefonische Kündigungen sind nicht möglich.

Nach dem Erhalt deiner Kündigung werden wir Daten, die wir nicht mehr verarbeiten werden, umgehend löschen. Dazu gehören vor allem die persönlichen Angaben und Merkmale wie z.B. Körper- und Konfektionsgröße, Übernachtungsmöglichkeiten etc. 

Deine abrechnungsrelevanten Daten und Lohnunterlagen fallen unter eine Aufbewahrungsfrist. Wir sind verpflichtet, diese Daten und Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Erst danach dürfen wir diese vollkommen löschen. 

Wenn du kurzfristig bei uns beschäftigt bist, ist dein Vertrag auf ein Jahr begrenzt. 

Danach ist aus gesetzlichen Gründen eine zweimonatige Pause vorgeschrieben, bevor wir mit dir wieder einen befristeten Jahresvertrag schließen können. Die zwei Monate verstehen sich als Minimum und können weder gekürzt noch nach hinten verschoben werden. Du kannst deine Pause jedoch vorziehen, sofern du keine weiteren Einsätze mehr umsetzt.

Wir wollen dich in jedem Fall nach diesen zwei Monaten wiedersehen. Die Zeit verfliegt schneller, als man denkt. 
Über ein Mailing wirst du 30 Tage vor Vertragsende über das Auslaufen deines Vertrages informiert. Bitte melde dich daraufhin bei uns unter [email protected], damit wir gemeinsam planen können.

Sobald dein Vertrag ausgelaufen ist, befindet sich dein Profil im sogenannten Ruhemodus. Im Ruhemodus kannst du dich weiterhin wie gewohnt in deinem Profil anmelden und hast Zugriff auf deine Daten und Dokumente zum Download. Jobbewerbungen sind jedoch erst wieder möglich, wenn du einen neuen Jahresvertrag unterschrieben hast.

Sollte sich während deiner Anstellung dein Beschäftigungsstatus auf 'arbeitssuchend' ändern, bist du dazu verpflichtet, uns dies umgehend mitzuteilen.

Wir können dich leider nicht weiter über die kurzfristige Beschäftigung anstellen, sobald du beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet bist und Leistungen beziehst oder beantragt hast (wie bspw. Arbeitslosengeld I oder II). Grund dafür ist, dass die kurzfristige Beschäftigung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist und du dementsprechend einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen musst. Bitte beachte, dass es unwahrscheinlich ist, dass du Leistungen vom Amt zugesprochen bekommst, während du bei uns im Rahmen eines Jahresvertrags über kurzfristige Beschäftigung angestellt bist.

Bis zu deinem 25. Lebensjahr kannst du dich als Student, Studentin oder Schüler, Schülerin bei deinen Eltern in der Familienversicherung mitversichern lassen. Dabei gelten die Vorgaben der Krankenkasse deiner Eltern.

Bitte beachte aber, dass du ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten darfst. Informiere dich am besten bei der zuständigen Krankenkasse deiner Eltern dazu, in der Regel liegt die Einkommensgrenze bei etwa 425 € pro Monat.

Solltest du aber nebenbei mehr verdienen, musst du dich über die studentische Krankenversicherung selbst versichern.

Nähere Informationen über die studentische Krankenversicherung erhältst du bei deiner Krankenkasse.

Bei Fragen stehen wir dir gern zur Verfügung.

Vorab wünschen wir dir eine gute Besserung und hoffen, dass du dich schnell erholst. 

Natürlich kann es mal vorkommen, dass du vor einem Einsatz kurzfristig krank wirst. Wichtig ist immer, dass du dich - wie im Vertrag vorgesehen - telefonisch bei deinem Projektleiter krank meldest. Bitte hab Verständnis dafür, dass eine WhatsApp Nachricht, E-Mail oder SMS deine Mitteilungspflicht nicht erfüllt.

Deine Absage muss die zuständige Projektleitung direkt (telefonisch) erreichen, damit diese auch die Chance hat, einen Ersatz für dich zu finden. Sprich uns auch gern auf die Mailbox, wenn du die Projektleitung nicht direkt erreichen kannst. Die Kontaktdaten der zuständigen Projektleitung kannst du dem Briefing entnehmen. Solltest du das nicht tun, gilt dein Fehlen leider als unentschuldigt. 

Bitte hab Verständnis dafür, dass wir unentschuldigtes Fehlen nicht tolerieren und vermerken.

Sollte sich deine E-Mail-Adresse ändern, kannst du diese nicht eigenständig in deinem Profil abändern.

Bitte schicke uns hierzu eine E-Mail an [email protected] und teile uns deine neue Mailadresse mit. Wir werden diese dann in deinem Profil hinterlegen. Bitte beachte, dass deine neue E-Mail-Adresse automatisch zu deinem Log-In Benutzernamen wird.

Mit Freunden und Freundinnen zu arbeiten, macht gleich doppelt so viel Spaß – und obendrein kannst du dabei auch noch Geld verdienen. Für jede geworbene Person erhältst du einen Bonus von 20,00€ Brutto, und auch die geworbene Person bekommt 10,00€ Brutto. Ein echtes Win-win also! Wie das Ganze genau funktioniert, erklären wir dir Schritt für Schritt.

  • Gehe auf deinen Account, suche deinen persönlichen „Freunde-werben-Freunde“-Code und gib diesen der Person, die du werben möchtest.

  • Stelle sicher, dass die geworbene Person diesen Code direkt bei der Registrierung in dem dafür vorgesehenen Feld hinterlegt. ACHTUNG! Dieser Schritt ist sehr wichtig, da man den Code nicht rückwirkend eintragen kann.

  • Nachdem das geschafft ist und die geworbene Person erfolgreich als Mitarbeitende aktiviert wurde, muss sie mindestens einmal für uns gearbeitet haben, um den Bonus als Zuschlag zu erhalten.

Solltet ihr alle drei Schritte erledigt haben, wird der Bonus automatisch in der nächsten Endabrechnung hinterlegt und ausgezahlt.

Easy also! Und ein kleines Geheimnis noch von mir: Es gibt keine Personenbegrenzung. Aber sag das niemandem weiter! 

Studierende mit einer Arbeitserlaubnis dürfen während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Diese Regelung ist in § 16 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgelegt und dient dazu sicherzustellen, dass das Studium weiterhin im Vordergrund steht.

Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, diese Arbeitszeitbeschränkung eigenständig einzuhalten. Bei einer Überschreitung der 20-Stunden-Grenze können ernsthafte Konsequenzen für den Aufenthaltsstatus entstehen, einschließlich möglicher rechtlicher Sanktionen.

Wir empfehlen daher, die Arbeitszeiten sorgfältig zu planen und zu kontrollieren, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Bei Fragen oder Unsicherheiten könnt ihr euch jederzeit an uns oder die zuständige Behörde wenden. 

Deine Verfügbarkeit kannst du ganz bequem und einfach in deinem Profil hinterlegen. Hierzu loggst du dich unter https://eventjobs.sportfive.de/login ein und trägst deine Verfügbarkeiten oder deine Abwesenheiten direkt in deinem Kalender ein.

Du möchtest gerne im Gastronomiebereich (im Service oder an der Bar) im Einsatz sein, so benötigst du ein Gesundheitszeugnis, auch bekannt als „rote Karte“.

Dies erhältst du gegen Bezahlung einer einmaligen Gebühr (diese kann je nach Standort variieren) beim Gesundheitsamt. Im Idealfall informierst du dich auf der Homepage des Gesundheitsamts in deiner Umgebung nach offenen Terminen und meldest dich für einen Termin deiner Wahl an.

Sobald du dein Gesundheitszeugnis erhalten hast, schickst du uns dieses im Original zu, damit wir es innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum gegenzeichnen können. Erst dann ist es gültig. Sollte das Gesundheitszeugnis innerhalb dieser Frist nicht von uns oder einem anderen berechtigten Arbeitgeber unterschrieben werden, so wird es ungültig und muss erneut beantragt werden.

Wir sagen Tschüss zu Papier- und Druckchaos und sagen Hallo zu einer sicheren, schnellen und digitalen Art, Verträge zu unterschreiben. 

Wir nutzen DocuSign als Tool für die digitale Signatur deines Arbeitsvertrages.  DocuSign wird von über 250.000 Unternehmen weltweit genutzt, um jegliche Art von Verträgen und Dokumente zu unterschreiben und zu versenden.

Hinweis: Bitte lade dir alle Dokumente, Verträge etc., die du über DocuSign unterschreibst immer direkt herunter und speicher alles für deine eigenen Unterlagen ab. 

Bisher wurden durch DocuSign weltweit über 20 Milliarden Blätter Papier und somit 2,5 Millionen Bäume und 7,5 Millionen Liter Wasser gespart. 

Es ist möglich, dass du bei mehreren Agenturen über diese Abrechnungsform arbeitest. Es ist nur wichtig zu beachten, dass du insgesamt bei allen Agenturen nicht über die 70 Tage im Kalenderjahr kommst, da du ab dem 71. Tag rückwirkend sozialversicherungspflichtig bist und Abgaben nachzahlen musst. Informiere deshalb uns und auch deine anderen Arbeitgeber, wie viele Tage du insgesamt schon bei anderen Agenturen gearbeitet hast, und hab einen Blick darauf, wie viele Tage du noch im aktuellen Jahr arbeiten darfst.

Du hast die Möglichkeit, die externen Arbeitstage in deinem Profil bei Teamhero einzutragen. So mit können wir mit dir zusammen darauf achten, dass du nicht über die 70 Tage kommst.

Als Promoter bzw. Promoterin lässt du Marken lebendig werden und wirst zum Botschafter und Botschafterin der Kunden.

Von einer Samplingaktion, wie z.B. Flyern oder Ausgabe von Give-Aways, über Produktpräsentationen oder auch Gewinnspielen (Glücksrad oder heißer Draht) bis hin zur Verkaufsförderung ist alles dabei. Promoter und Promoterinnen sind offen, kommunikativ, übernehmen eine direkte Kundenansprache und agieren als Markenbotschafter und Markenbotschafterinnen.

Als Hostess oder Host bist du bei uns auf Messen, Kongressen, Konzerten und spannenden Sport-Events im Einsatz. Das Aufgabengebiet ist sehr vielfältig – es reicht von der Begrüßung und Betreuung von VIP-Gästen, dem Garderoben-Handling bis hin zur Wegeleitung der Gäste bspw. zu ihren Plätzen.
Zeichnen dich Offenheit, Ausstrahlung, ein gepflegtes Auftreten sowie stets ein Lächeln auf den Lippen aus, bist du bei uns als Hostess oder Host perfekt aufgehoben.

Im Gastro-Service steht das kulinarische Wohlbefinden unserer Gäste im Mittelpunkt.

Du begrüßt alle Gäste freundlich, bist stets aufmerksam und schaffst bei Veranstaltungen eine gelungene Atmosphäre. Deine Hauptaufgabe ist die Bewirtung der Gäste – du gehst freundlich auf ihre Wünsche ein und sorgst mit deinem Können für einen großartigen Service.

Die Betreuung der Gäste besteht aus:

- Getränke- und Abräumservice

- Menüservice (3-Teller-Technik)

- Mise en place (u.a. Eindecken)

Ein Gesundheitszeugnis ist dabei die Voraussetzung, um regelmäßig bei uns im Service arbeiten zu können!

Du hast bislang wenig bis keine Erfahrungen in dem Bereich sammeln können? Kein Problem. Wir bieten regelmäßig Serviceschulungen an.

Die Welt der Abrechnung

In diesem Bereich findest du alle wichtigen Informationen rund um die Themen Abrechnung, Steuerklassen, Lohnbescheide sowie weitere lohnbezogene Fragen.

Wir beantworten dir häufig gestellte Fragen und unterstützen dich dabei, den Überblick zu behalten – von der ersten Abrechnung über die richtige steuerliche Einordnung deines Nebenjobs bis hin zu wichtigen Fristen und Dokumenten.

Das, was uns alle wahrscheinlich immer am meisten interessiert, wenn wir einer neuen Tätigkeit nachgehen ist, wie viel Geld bekomme ich dafür und wann klingelt es auf dem Konto.

Wie in dem Beitrag  Was ist eine Abschlagszahlung? bereits erklärt, bekommst du wenige Tage nach deinem Einsatz die 50% deines reinen Stundenlohns als Abschlag ausgezahlt.

Ab dem 02. des Folgemonats wird abgerechnet und wenige Tage später überwiesen. Damit einhergehend kommen die Abrechnungen, die du in deinem Mitarbeiterprofil in Teamhero einsehen kannst. 

Wichtig ist, dass all deine abrechnungsrelevanten Daten in deinem Profil eingetragen sind, sonst können Wir dich nicht abrechnen. Dazu gehören:

  • IBAN

  • BIC

  • Steuer ID 

  • SV - Nummer

  • Beschäftigungsstatus

  • Beschäftigungsverhältnis (Haupt- oder Nebenbeschäftigung)

  • Familienstand

  • Konfession

Bitte prüfe daher bitte, ob alle wichtigen Daten eingetragen sind und ergänze diese.

Durch unser Auszahlungssystem erhältst du bereits kurze Zeit nach jedem deiner Einsätze 50% deines Stundenlohns ausgezahlt! Aufgeteilt wird die Auszahlung deines Lohns in Abschlagszahlungen und einer monatliche Lohnzahlung im Rahmen der Monatsendabrechnung.

Der restliche Stundenlohn und auch jede weitere eventuelle zusätzliche Vergütung (z.B. Fahrtkosten, Boni etc.) wird dir im Rahmen der Monatsendabrechnung überwiesen. Hier werden alle Einsätze, die du in diesem Monat hattest, zusammengefasst so dass du die Beträge anhand deiner Lohnabrechnung und in deinem Profil bei Teamhero unter Zeiterfassung nachvollziehen kannst.

Die Auszahlung deines Lohns sowie die Bereitstellung deines Lohnscheins erfolgt bis spätestens zum 10. des Folgemonats. 

Bitte beachte, dass immer ein gewisser Betrag für die Lohnsteuer und ggf. die Kirchensteuer abgezogen wird. Wie hoch die Abzüge sind, hängt von deinen individuellen Besteuerungsmerkmalen ab. Gegebenenfalls kannst du dir deine Lohnsteuer im nächsten Jahr vom Finanzamt mit einer Einkommenssteuererklärung zurückholen. Die Steuerfreigrenze beträgt für das Jahr 2025 12.096 EUR.

Der 10. des Monats ist schon längst um und du hast noch kein Geld auf deinem Konto?

Ein Grund dafür könnte sein, dass zum Zeitpunkt deiner Abrechnung abrechnungsrelevante Daten in deinem Mitarbeiterprofil in Teamhero gefehlt haben, ohne diese wir dich nicht abrechnen können. Bitte prüfe dein Postfach, gern auch den Spam - Ordner, auf eine E-Mail von uns, in der wir dich auf das Fehlen dieser wichtigen Daten hingewiesen haben und ergänze diese gegebenenfalls noch. 

In allen Fällen solltest du uns immer umgehend via [email protected] mitteilen, wenn dir Lohn fehlt. Gemeinsam können wir mit dir eine schnelle Lösung finden.

Spätestens mit deiner Monatsabrechnung wirst du das Wort Abschlag auf deiner Lohnabrechnung lesen.
Was ist dieser Abschlag und wieso wird mir das von meinem Lohn abgezogen, fragst du dich?

Dafür holen wir kurz aus:

In der Regel rechnet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer einmal im Monat ab. Damit du allerdings nicht einen kompletten Monat auf deinen Lohn warten musst,  bekommst du einen Teil deines Lohns früher in Form von Abschlagszahlungen, die dein Konto innerhalb des Monats füllen. Zu den Details der Abschlagszahlungen:

Bei uns bekommst du bereits einige Tage nach jedem deiner Einsätze bereits 50% deines reinen Stundenlohns ausgezahlt. Diese 50% sind der sogenannte Abschlag. Dieser wird immer donnerstags überwiesen. Verzögerungen zu den Überweisungen können durch Feiertage oder Banklaufzeiten ausgelöst werden.

Wie in dem Beitrag "Wie funktioniert die Abrechnung?" bereits erklärt, bekommst du zur Endabrechnung die restlichen 50% ausgezahlt zzgl. Boni und ggf. vereinbarter Fahrtkosten. Die Summe des Abschlags wird von dem Nettolohn abgezogen, weil du diese bereits überwiesen bekommen hast. Übrig bleibt die restliche Auszahlungssumme.

Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Du bist am Samstag von 10:00 - 20:00 Uhr bei einem Einsatz für 12 €/h eingeteilt. Am Montag kann dein Projektleiter deine Zeit vom Samstag im System freigeben, sodass du am Donnerstag bereits 50% ausgezahlt bekommst. Das wäre in diesem Fall ein Abschlag in Höhe von 60,- €.

Die Auszahlungssumme würde dich in diesem Fall wie folgt zusammensetzen:

120 € Bruttolohn - 60 € Abschlag - 14,75 € Lohnsteuer = 45,25 €  

Wir empfehlen dir, regelmäßig dein Bankkonto nach Buchungen mit dem Verwendungszweck "Abschlag für MM/YY" zu checken. 

Du hast dir einen bestimmten Betrag ausgerechnet und diesen kannst du auf deinem Konto so nicht vorfinden? Bevor du uns kontaktierst, prüfe bitte erstmal Folgendes:

1.  Ist ein Abschlag auf deinem Konto vorzufinden? Dieser wird dir bei der Auszahlung im Rahmen der Monatsendabrechnung vom Betrag abgezogen, sofern du diesen schon vorher bekommen hast. 

2. Stimmt der Gesamtbruttobetrag aus deinem Lohnschein mit deinen Einsätzen überein? Deinen Lohnschein findest du in deinem Mitarbeiterprofil in Teamhero unter dem Reiter "Rechnungen". 

3. Wurde Lohnsteuer abgezogen?

4. Wurdest du in der richtigen Steuerklasse abgerechnet? 

Solltest Du Abweichungen feststellen und dir die Fehlbeträge nicht selbst erschließen können, melde dich auf jeden Fall bei uns via [email protected] und wir finden eine Lösung.

Die 70-Tage-Regelung ist eine sozialversicherungsfreie Beschäftigungsform, über die du, wie der Name schon sagt, maximal 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten darfst. 

Je nach Steuerklasse und ggf. Kirchenzugehörigkeit werden dir ausschließlich Lohnsteuer sowie ggf. die Kirchensteuer vom Bruttolohn abgezogen. Die Höhe der Steuern ist immer von deiner individuellen Steuerklasse abhängig. 

Good to know:

Es gibt 2025 einen Steuerfreibetrag in Höhe von 12.096 EUR.

Wenn Du also aufs Jahr hochgerechnet unter diesem Betrag bleibst, erhältst du die vom Staat einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung im Folgejahr zurück.

Selbst wenn du bei der kurzfristigen Beschäftigung nicht mehr als 556€ verdienst, kann es sein, dass du Steuern zahlst. 

Dabei unterscheiden wir in zwei Fällen:

  • Hast du neben uns einen weiteren, anderen Hauptarbeitgeber, wirst du bei uns über die Steuerklasse VI abgerechnet und zahlst in jedem Fall Lohnsteuer.

  • Sind wir dein Hauptarbeitgeber, wirst du bei uns über die Steuerklassen I-V abgerechnet und zahlst in der Regel auch Lohnsteuer (je nachdem wie viel du verdienst).

Good to know:

Es gibt einen Steuerfreibetrag, der 2025 12.096 EUR beträgt.

Wenn Du also aufs Jahr hochgerechnet unter diesem Betrag bleibst, erhältst du die vom Staat einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung im Folgejahr zurück.

Deine kurzfristige Beschäftigung bei uns unterliegt der Steuerpflicht und muss beim Finanzamt korrekt gemeldet werden. Hier erfährst du, wie du die richtige Steuerklasse auswählst und was du dabei beachten musst.

Deine Steuerklasse und Arbeitgeberzuordnung

Du bist bei uns im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt. Diese ist steuerpflichtig, weshalb du beim Finanzamt angemeldet werden musst. Während des gesamten Vertragszeitraums bist du bei uns angemeldet, auch wenn du nicht aktiv im Einsatz bist.

Wichtig: Du musst entscheiden, ob wir dein Hauptarbeitgeber oder ein Nebenarbeitgeber sind. Diese Entscheidung triffst du, indem du das Feld „Steuerklasse“ in deinem Mitarbeiterprofil ausfüllst. Sobald du diese Angaben machst, wird deine Anmeldung beim Finanzamt automatisch ausgelöst.

Dein Beschäftigungsstatus (Schüler, Schülerin, Studierende etc.) ist für die Steuerklasse nicht relevant. Hierfür ist ausschließlich relevant, wie viele Arbeitgeber du zeitgleich hast.

Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber?

Hauptarbeitgeber: Wenn du nur bei uns arbeitest, sind wir dein Hauptarbeitgeber und du wirst in einer der Steuerklassen 1-5 abgerechnet.

Nebenarbeitgeber: Hast du mehrere Arbeitgeber, bist du selbst dafür verantwortlich, zu entscheiden, welcher Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber und welcher als Nebenarbeitgeber gilt. Falls unser Unternehmen als dein Nebenarbeitgeber gemeldet ist, wirst du in Steuerklasse 6 abgerechnet. In Steuerklasse 6 fällt immer Lohnsteuer an, egal, wie viel du verdienst.

Wichtig: Steuerfreigrenze und Steuererklärung

Es gibt eine Steuerfreigrenze von 12.096 Euro für das Jahr 2025. Falls du insgesamt bei allen Arbeitgebern unter diesem Betrag bleibst, kannst du zu viel gezahlte Steuern mit einer Steuererklärung direkt beim Finanzamt zurückfordern.

Noch Fragen?

Falls du unsicher bist oder Fragen zu deiner Steuerklasse hast, stehen wir dir natürlich jederzeit zur Verfügung. Melde dich einfach bei uns unter [email protected]!

Falls dir oder deinem anderen Arbeitgeber der Fehler aufgefallen sein sollte, melde dich bitte umgehend bei uns unter [email protected]. Bitte überprüfe im Vorfeld, ob du in deinem Mitarbeiterprofil das richtige Beschäftigungsverhältnis angeben hast. Dies kannst du unter deinem Arbeitsverhältnis finden und ggf. ändern.

Deine Eintragung löst automatisiert und digital eine Anmeldung zum 01. des aktuellen Monat ans Finanzamt aus. Achte daher unbedingt darauf, dass deine Angaben korrekt und zu jederzeit aktuell sind. Eine rückwirkende Korrektur für die Vormonate ist nicht ohne Weiteres möglich, der Erfolg einer Korrektur hängt immer vom individuellen Einzelfall ab, hauptsächlich aber von der rechtzeitigen Rückmeldung deinerseits.

Gut zu Wissen!

Hauptbeschäftigung = Wir sind dein Hauptarbeitgeber und du wirst über Steuerklasse I - V abgerechnet. 

Nebenbeschäftigung = Du hast bereits einen Hauptarbeitgeber, wir müssen dementsprechend dein Nebenarbeitgeber sein und du wirst über Steuerklasse VI abgerechnet. 

Du hast uns als Hauptarbeitgeber eingetragen, verdienst hochgerechnet nicht mehr als 12.096 EUR und dir werden trotzdem Steuern abgezogen?

Sobald du den Jahresvertrag unterschrieben hast, bist du offiziell bei uns für ein gesamtes Jahr angestellt. Ab Vertragsbeginn melden wir dich über das ELStAM-Verfahren beim Finanzamt an. Dabei wird das Beschäftigungsverhältnis übermittelt, welches du in deinem Profil angegeben hast („In welcher Steuerklasse sollen WIR dich abrechnen: Hauptarbeitgeber (Steuerklasse I-V) oder Nebenarbeitgeber (Steuerklasse VI)).

WICHTIG: Hierbei ist es nicht relevant, ob du bereits für uns im Einsatz warst – auch wenn du nicht gearbeitet hast, müssen wir dich ab Vertragsbeginn beim Finanzamt anmelden – abgemeldet wirst du, wenn dein Jahresvertrag ausläuft bzw. im Rahmen einer Kündigung vorzeitig beendet wird.

Das Finanzamt prüft dann, wie viele weitere Arbeitgeber dich bereits angemeldet haben und meldet über das ELStAM-Verfahren ans uns zurück, in welcher Steuerklasse wir dich abrechnen dürfen.

WICHTIG: Nur ein Arbeitgeber darf der Hauptarbeitgeber sein. Alle zusätzlichen Arbeitgeber müssen Nebenarbeitgeber werden (Steuerklasse VI). Du hast die Hoheit über die Steuerklassen und musst entscheiden, wer der Hauptarbeitgeber sein soll.

Solltest du neben uns weitere Arbeitgeber haben oder im Laufe deiner Vertragszeit bei uns einen weiteren Arbeitgeber dazu bekommen, musst du BEIDE Arbeitgeber zeitnah darüber informieren und mitteilen, wer der Hauptarbeitgeber sein soll (ab wann genau – Vertragsbeginn des anderen Arbeitgebers). Nur so kann gewährleistet werden, dass die Meldungen an das Finanzamt rechtzeitig geändert werden.

Immer der letzte Arbeitgeber, der im LAUFENDEN Monat den Status „Hauptarbeitgeber“ für sich beansprucht, in dem er eine Meldung an das Finanzamt versendet, erhält den „Zuschlag“. Der Arbeitgeber, der bis dahin als Hauptarbeitgeber gemeldet war, erhält automatisch den Status „Nebenarbeitgeber“ und muss dich über die Steuerklasse VI abrechnen. 

Die Rückmeldung des Finanzamtes bei der Erstanmeldung durch uns kann manchmal einige Wochen dauern, so dass du vorerst ohne Steuerklasse (oSt.) abgerechnet wirst, was einer Abrechnung über Steuerklasse VI entspricht. Sobald die Rückmeldung vom Finanzamt bei uns ankommt, werden deine Lohnscheine bei der nächsten Monatsendabrechnung entsprechend korrigiert.

Bei Fragen kannst du dich gern an uns wenden unter [email protected].

Nach Abschluss der Monatsendabrechnung am Anfang des Folgemonats stellen wir dir deine Lohnscheine zur Verfügung. Sobald diese zur Verfügung stehen, wirst du per Email darüber informiert und die Lohnabrechnung wird in deinem Profil als PDF - Download angezeigt. Logge dich hierfür ein unter: https://eventjobs.sportfive.de/login

Eine Lohnsteuerbescheinigung wird erst nach deinem Austritt und/oder zum Beginn eines neuen Kalenderjahres generiert. Die Lohnsteuerbescheinigungen werden dann automatisch in deinem Profil zum Download bereitgestellt.

Sollte sich dein Konto im Ruhemodus befinden, hast du weiterhin Zugriff auf deine Dokumente und kannst diese downloaden.

Sollte dein Konto deaktiviert sein, kannst du ganz einfach eine E-Mail an [email protected] schicken und wir lassen dir diese zukommen. 

Solltest du Lohsteuerbescheinigungen aus den Vorjahren benötigen, melde dich gerne bei uns.

Je nach Wunsch können wir die Lohnsteuerbescheinigungen entweder per E-Mail oder postalisch an dich versenden. 

Bitte sende uns dazu eine Anfrage via [email protected] und vermerke auch deine aktuelle Anschrift, damit die Unterlagen ihr Ziel erreichen (bei postalischem Versand).

Kontaktiere uns!

Bei weiteren Fragen oder Anliegen erreichst du uns jederzeit per Mail unter [email protected].


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